Regeln für das Zusammenleben
HAUSORDNUNG
CAMPING GRANADA
1. Zulassung und Registrierung:
Der Zugang zum Campingplatz ist Personen vorbehalten, die
die Anmeldeformalitäten an der Rezeption erledigt haben. Die Vorlage eines
gültigen Ausweises ist obligatorisch. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder sie des Geländes zu verweisen, falls
ihr Verhalten die Sicherheit oder Ruhe der Anlage beeinträchtigt.
2. Grundstücke und Anlagen:
Die Stellplätze sind ausschließlich für Zelte, Wohnwagen oder
Wohnmobile vorgesehen. Es ist verboten, die Beschaffenheit des Geländes zu verändern oder feste Einrichtungen zu errichten.
Jeder Gast ist verpflichtet, seinen Stellplatz sauber zu halten und die Vegetation zu schonen.
3. Ruhe und Nachtruhe:
Um die Nachtruhe aller Gäste zu gewährleisten, ist zwischen 23:00 und 08:00 Uhr absolute Ruhe einzuhalten.
● Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist während dieser Zeit strengstens untersagt.
● Bei Ankunft nach 23:00 Uhr müssen die Fahrzeuge auf dem Außenparkplatz
abgestellt werden.
● Lautstarke Geräte und laute Gespräche sind während dieser Zeiten nicht gestattet.
4. Nutzung des Schwimmbads:
Der Pool ist ein unbeaufsichtigter Entspannungsbereich.
● Die Öffnungszeiten müssen strikt eingehalten werden.
● Kinder müssen stets von einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden.
● Aus hygienischen und Sicherheitsgründen sind Tiere, Essen und Glasbehälter auf dem Gelände nicht gestattet.
5. Haustiere:
Hunde sind unter folgenden Bedingungen willkommen:
● Auf dem Campingplatz müssen sie stets an der Leine geführt werden.
● Die Besitzer müssen den Kot unverzüglich beseitigen.
● Der Zugang zum Schwimmbad und zu den Sanitäranlagen ist verboten.
6. Sicherheit und Brandschutz:
Grillgeräte: Die Nutzung von Holzkohle- oder Holzgrills ist auf dem gesamten
Gelände strengstens verboten. Erlaubt sind ausschließlich zugelassene Gas- oder Elektrogrills unter Aufsicht.
● Es ist verboten, Lagerfeuer auf dem Boden zu entzünden.
● Die Feuerlöscher sind gemäß dem Empfangsplan verteilt.
7. Evakuierungsanweisungen:
Im Falle eines Alarms oder einer Evakuierungsanweisung:
● Bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie die Anweisungen des Personals.
● Verschwenden Sie keine Zeit damit, sperrige Gegenstände einzusammeln.
● Begeben Sie sich zu Fuß zum Sammelpunkt (in der Nähe des Haupteingangs).
● Blockieren Sie die Fahrwege nicht mit Fahrzeugen, um den Rettungsdiensten den Weg freizuhalten.
8. Umwelt und Tabak:
● Die Gäste sind verpflichtet, auf Sauberkeit zu achten, die Grünanlagen des Campingplatzes zu schonen und sparsam mit Wasser umzugehen.
● Das Rauchen ist in allen geschlossenen Gebäuden und festen Einrichtungen
(Rezeption, Sanitäranlagen, Büros, Empfangsraum, Restaurant …) sowie am Schwimmbad strengstens verboten.
9. Videoüberwachung:
Zur Sicherheit von Personen und Eigentum werden die Gemeinschaftsbereiche
(Restaurant und Rezeption) videoüberwacht. Bei Anfragen bezüglich der Ausübung
Ihrer Rechte auf Einsicht in die Aufzeichnungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung.
